Guten Morgen!
Wenn wir uns endlich aus der Bequemlichkeit, dem Konsum und der Scham heraus erheben und selbstbewust in Anspruch nehmen, was uns zusteht.
Juristisch eindeutig ist, dass wir nach dem 2. Weltkrieg keinen Friedensvertrag bekommen haben, sondern lediglich einen "Friedensvertrag-ähnlichen" Vertrag.
Bei Wikipedia ist dazu Folgendes zu lesen:
"Die Annahme des Zwei-plus-Vier-Vertrages (1990) war Voraussetzung der Vier Mächte zu deren Zustimmung zur deutschen vollständigen Souveränität, da ein Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg nicht abgeschlossen wurde und auch seither „weder geplant ist noch Sinn machte“."
Weiteres lies gerne bei Wikipedia nach. Und lies bitte bis zum Ende. die Entscheidenden Aussagen stehen weiter unten im Text. Schau gerne auch unter: Grundgesetz, Verfassung, Friedensvertrag
Für die einen mag das genügen.
Mir genügt es nicht! Daher habe ich Heute zum zweiten Mal eine öffentliche ePetition eingereicht, da ich von der ersten Einreichung nicht nur nichts mehr gehört habe, nein, ich kann nicht einmal mehr Erkennen, dass ich sie überhaupt eingericht habe.
Daher habe ich diesmal die PDF-Datei zur ePetition für einen Volksentscheid zu einem Friedensvertrag und zu einer vom Volk aus gewählten Verfassung auf meinen PC heruntergeladen und in mein Forum eingestellt.
Juristisch eindeutig ist auch, dass ein Grundgesetz nur temporär Bestand haben darf und, dass bewusst ein Grundgesetz und KEINE Verfassung gewählt wurde:
Bei Wikipedia steht eindeutig: "Im Jahr 1949 nur für die westlichen Besatzungszonen in Kraft gesetzt, nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet – der Parlamentarische Rat ging davon aus, dass die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bald wieder mit den anderen vereinigt sein würde..."
Bei Wikipedia ist zu lesen:
"Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bot in seiner alten Fassung zwei Möglichkeiten der Wiedervereinigung: Die Wiedervereinigung durch den Beitritt von „anderen Teilen Deutschlands“ gemäß Artikel 23 a. F. sowie die Wiedervereinigung durch Inkrafttreten einer Verfassung, „die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ (Art. 146 GG). Da der schnellstmögliche Weg von der DDR-Bevölkerung und der frei gewählten Volkskammer gewünscht wurde (und viele DDR-Bürger bereits in den Westen übersiedelten), wurde die Möglichkeit nach Art. 23, der Beitritt, gewählt."
Im Grundgesetz, Artikel 146 steht:
Das dies ebenfalls eindeutig nicht der Fall ist, kann im Grundgesetz, Artikel 146 nachgelesen werden. Dort steht wörtlich: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Bei Wikipedia ist außerdem zu finden:
"Im Jahr 1949 nur für die westlichen Besatzungszonen in Kraft gesetzt, nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet – der Parlamentarische Rat ging davon aus, dass die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bald wieder mit den anderen vereinigt sein würde – ist das Grundgesetz nach der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes geworden"
Ich halte fest:
Nach dem Haager Landkriegsabkommen muss eine Verfassung frei vom Volk gewählt werden. Laut Grundgesetz gilt dieses nur so lange, wie das Deutsche Volk keinen Volksentscheid für eine Verfassung anstrebt.
Zudem: Wenn Siegermächte mitbestimmern was im Grundgesetz zu stehen hat, ist das für mich keine freie Entscheidung des Volkes!
Stellt sich also die Frage, ob nach der Wiedervereinigung 1900 tatsächlich das Deutsche Volk entschieden hat, dass es eine Verfassung haben will.
Das ist für mich eindeutig mit "nein" zu beantworten. Oder bist du per Volksentscheid dazu befragt worden? Ich nicht.
Ebenfalls steht bei Wikipedia:
"Unter der Deutschen Wiedervereinigung versteht man den Prozess der Jahre 1989 und 1990, der zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) am 3. Oktober 1990 führte, und die damit verbundene Überwindung der über vierzig Jahre lang währenden Deutschen Teilung hin zur Deutschen Einheit.[1]"
Da haben zum einen zwei illegitime Übergangsregierungen, BRD und DDR, entschieden, was das Deutsche Volk als Gesamtes wohl gemeinschaftlich wollen will. Zwei Übergangsregierungen, die eine rechtsgültige und zumindest für den östlichen Teil nicht demokratisch gewählte Vertretung der jeweiligen Bevölkerungsteils des Deutschen Volkes waren und die jeweils für diesen Teil der Bevölkerung sprachen. Der zugehörige dritte Teil des Deutschen Volkes wurde nicht vertreten! Die so genannte Polnische Bevölkerung, welche laut Völkerrecht zu Deutschland gehört, wurde nicht einbezogen.
Ferner entschieden im Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland auch noch Regierungen mit, manche, die vorgeblich das Deutsche Volk des Deutschen Reiches vertreten könnten. Und andere, die das ganz eindeutig nicht tun. Auch die Polnische Regierung bleibt außen vor.