"Neue" Ansichten in Sachen Volksentscheid


Guten Morgen,

wir hatten die Nase voll. Noch auf der Mitgliederversdammlung des Vereins "Mehr Demokratie e.V." erkannten wir den Verein als Behinderer der Mitbestimmung. Kurz darauf erkannten Marianne Grimmenstein-Ballas ihn als Unterstützer der Demokratie im Sinne von "Eine Minderheit diktiert einer Mehrheit was sie zu tun hat". Demokratie ist demnach eben nicht die Mitbestimmung aller, sondern eine Form der Diktatur, bei der eine Minderrheit (10%), die so genannten Eliten, der Mehrheit ihre Ansichten aufzwingt. Das ist nicht das erste Mal, dass ich erlebe, dass Geschichts- und Schulbücher Märchen erzählen.

 

 

Marianne Grimmenstein-Ballas teilte mir nach der MV in Eisenach mit, dass sie alle Staatsrechtler anschreiben würde, um zu klären, ob es der Wahrheit oder der Propaganda entspricht, dass wir eine 2/3-Mehrheit der von Abgeordneten bräuchten, um die gesetzliche Grundlage für das legale Abhalten des Bundesweiten Volksentscheides  erhalten zu können. Ihrer, wie auch meiner, Meinung nach braucht es das nicht. Denn im Artikel 20 des Grundgesetzes steht wörtlich:

 

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

 

Das heißt, unserer Meinung nach, dass wir uns sofort erheben können, um gegen jene (Regierung) vorzugehen, die den Sozialstaat demontieren. Denn der Sozialabbau und die diktatorischen Strukturen sind immer offensichtlicher zu erkennen.

 

 

Also schrieb Marianne diverse Staatsrechtler an

Das Resultat ist ebenso logisch, wie vorhersagbar ausgefallen. Fast alle Professoren, die geantwortet haben, sprechen sich für die Propaganda der Parteien aus, dass eine 2/3-Mehrheit bedingend sei, um Bundesweite Volksentscheide durchführen zu "dürfen". - Klar, sind es doch gerade die hörigen Professoren, die das Volk, gemeinsam mit den Politikern, dumm halten. Seit wann wird an einer Universität tatsächlich der neueste Kenntnisstand gelehrt? Dort wird nur das gelehrt, was sich durch die bestimmenden Gremien als Konsnens darstellt.

 

Nebenbei: Unser gesamtes SCHUL- und AUSbildungsystem, das eben dadurch kein Bildungssystem ist, stellt sich so dar. Es werden diejenigen gut bewertet, die den breiten Konsens alsWahrheit annehmen. Jene, die sich selbst ein Bild machen (Bildung) und dabei zu einer eigenen Meinung kommen, werden abgestraft. doch gerade das sollte Bildung fördern! Sich selbst ein Bild machen. Demnach sollte es belohnt und eben nicht weiter bestraft werden quer zu denken. Denke ich.

 

Einer der einen Unterschied macht und das System selbst als Professor in Frage zu stellen wagt, ist, wie so oft, Prof Schachtschneider der in unserer gemeinsamen Sache an Klaus Lohfing-Blanke schrieb:

 

"Sehr geehrter Herr Lohfing-Blanke, sehr geehrte Frau Grimmenstein-Ballas,

ich helfe gern. Volksentscheide sind notwendig und verfassungsgeboten. Ich vertrete das mit Blick auf Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG seit langem. Sie werden von der politischen Klasse verweigert, die eine leider weitgehend erfolgreiche Kampagne gegen die ... Mehr anzeigenDemokratie betreibt. Sie wissen, daß ich dagegen zu Felde ziehe, mit sehr begrenztem Erfolg, aber immerhin ist einiges an Demokratie verteidigt.

 

Beste Grüße

Karl Albrecht Schachtschneider
"

 

 

Die angeschriebenen praktizierenden Verfassungsrechtler, die antworteten, widersprachen der etabblierte Meinung der Politiker und der meisten Professoren mehrheitlich! Ein deutliches Zeichen dafür, dass der Schüler seinen Meister irgendwann überholt?

 

Beispiele aus den Antworten:

1. „Die Organisation und Durchführung eines Volksentscheids, also die Umsetzung dieses Verfassungsrechts ist nicht geklärt.“ (RA Jörg Schmidt-Wottrich, Berlin)

 

2.  Rechtsanwalt Rudolf P. B. Riechwald aus München schreibt dazu: „Wie immer gibt es hier mindestens 2 klare Rechtsmeinungen, wobei nach einer Auffassung keine Grundgesetzänderung notwendig ist, sondern ein einfaches Gesetz ausreicht, d.h. der Bundesgesetzgeber könne auch für andere Fragen als die Neugliederung des Bundesgebiets Volksbefragungen und Volksentscheide einführen, sofern es sich nur um Materie handelt, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen (vgl. Stein in Kommentar zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Luchterhand 1984, RdNr. 40 zu Art. 20 GG).

 

3. Rechtsanwalt Dr. Thomas Gertner aus Bad Ems weist ganz offen auf die Unwahrscheinlichkeit der Grundgesetzänderung hin:
„Ich halte es jedoch für völlig unwahrscheinlich, dass sich eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages sowie des Bundesrates dazu bereit finden werden, die Gesetzgebungskompetenzen auf Volksbegehren zu erweitern. Beide Institutionen sowie Bundesregierung beanspruchen für sich das Monopol der Gesetzgebungszuständigkeit.“

 

 

Doch wie ist ein Bundesweiter Volksentscheid dann durchzuführen? Auch hierzu drei Meinungen:

 

1. Vorschlag von Dr. Hans Reis aus Berlin: „Im Übrigen würde ich eine Gesetzgebung des Bundes über Volksentscheide auch nicht für sinnvoll halten, wenn nicht wenigstens drei Alternativen zur Abstimmung gestellt werden.“ Es müssten also mehrere Gesetze für die Bürger zur Auswahl angeboten werden, damit die Bürger wirklich frei entscheiden können.

 

2. Vorschlag kommt von Rechtsanwalt Jörg Schmidt-Wottrich aus Berlin. Er erklärt am besten die wahren Rechte des Volkes, die das Volk noch nicht richtig benutzt: „Das Volk ist oberstes Verfassungsorgan („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG). Die Staatsgewalt wird vom Volk und durch weitere Organe (Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung) ausgeübt (Art. 20 Abs. 2 S.2 GG), die also neben dem Volk als Verfassungsorgan existieren und nicht anstelle oder für das Volk. Die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk geschieht in Wahlen und Abstimmungen. Die weiteren Organe erlassen Gesetze (Parlamente) und überprüfen (Gerichte) deren rechtmäßigen Vollzug (Verwaltung). Also etwas platt ausgedrückt: das Volk wählt und stimmt ab, die anderen Organe machen die Detailarbeit.

 

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